Was muss ich noch alles wissen?

Welchen Termin kann ich haben?

Durch unser breit aufgestelltes Netzwerk, viele Unterrichtsräume und die individuelle Verteilung unserer Schüler bekommt ihr mit großer Sicherheit euren individuellen Termin und müsst euch nicht in ein festgefahrenes Terminkonstrukt zwängen. Wir sind immer auf der Suche nach der perfekten Terminlösung, beispielsweise nach eurem Feierabend oder direkt nach der Schule.

Ich habe noch mehr Fragen!

Unser Büro ist gleichzeitig ein Unterrichtsraum und oft besetzt. Wenn niemand im Büro ist, wird das Telefon umgeleitet. So bekommt ihr meistens jemanden ans Telefon. Wir freuen uns auf euren Anruf, weil man dann schnell alle Fragezeichen beseitigen kann!

Ihr könnt eure Beiträge selbst überweisen oder erteilt uns eine Einzugsermächtigung, die erfahrungsgemäß deutlich komfortabler für alle Beteiliten ist.

Unsere Unterrichtverträge laufen – wie üblich – ein halbes Jahr nach einer Probezeit von 4 Wochen. Wenn wir 6 Wochen vor Ende des letzten Unterrichtsmonats im Halbjahr keine Kündigung erhalten, verlängert sich der Vertrag um einen Monat. Diese Bedingung ist für euch wichtig um Durchhaltevermögen aufzubauen und für uns, um unseren Dozenten stabile Arbeitsbedingungen zu garantieren.

Bei Umzügen, Krankheiten und anderen besondern Umständen ist die unregelmäßige Stornierung des Vertrages kein Thema. Auch bei individuellen Themen können wir in Einzelfällen einen vorzeitigen Vertragsabbruch besprechen.

JA! Wenn ihr bei uns Unterricht bekommt, verpflichtet ihr euch auch zum regelmäßigen Üben. Das ist ein wichtiger Punkt um das Frustpotential bei allen Beteiligten bei möglichst 0% zu halten. Baut euer Instrumentenspiel in euren Alltag ein!

Wenn ihr regelmäßig üben wollt kommt ihr in den meisten Fällen nicht daran vorbei, ein Instrument bereitzustellen, das ihr mit möglichst wenigen Einschränkungen nutzen könnt. Wir helfen euch gerne beim Kaufen und Leihen von Instrumenten.

Das ist oft eine Herausforderung. Einzuschätzen ob man ein Schnäppchen vor sich hat oder nicht ist auch für fortgeschrittene Musiker nicht einfach. Wenn man das Instrument nicht selbst beherrscht kann man nur die Meinung anderer einbeziehen. Ihr könnt uns gerne fragen, ob wir ein Instrument für euch testen. Wir empfehlen aber auf jeden Fall den Kauf von einem guten, neuen Schülermodell der großen Hersteller wie z.B. Yamaha, dessen Gebrauchtwert nicht stark verfällt, falls man es irgendwann wieder loswerden will. Billiginstrumente aus dem Aldi oder aus dem Internet sind auf keinen Fall zu empfehlen.

Das Instrument kann – je nach Dozentenauslastung – zum übernächsten Monatsbeginn gewechselt werden. Wenn du dich also im Januar für einen Instrumentenwechsel entscheidest, kannst du ab Anfang März das neue Instrument erlernen. Oft sollte man das aber nicht machen. Viel spannender ist es, einen „Austauschschüler“ zu finden, mit dem man mal für ein paar Stunden den Lehrer tauscht um ein anderes Instrument auszuprobieren.

Die Website haben wir in mühevoller Kleinarbeit komplett selbst gemacht. Falls ihr euch dafür interessiert, ruft an!

Ja. Mit jeder weiteren Anmeldung aus der eigenen Familie steigt der Rabatt um jeweils 10%.

Nein. Durch eine Antiquität aus besseren Zeiten im Umsatzsteuergesetz sind Musikschulen i.d.R. von der Umsatzsteuer befreit.

Nein. Während der Schulferien in NRW, an gesetzlichen Feiertagen und Rosenmontag und Veilchendienstag findet kein Unterricht statt. Die monatliche Unterrichtsgebühr bleibt davon unberührt.

Für vom Schüler nicht wahrgenommene Stunden besteht keine Nachholpflicht und können nicht vom Honorar abgezogen werden. Das gilt nicht für vereinbarte Termine bezüglich Einzelstunden oder 5er-/10er-Karten. Hier kann bis eine Woche vor dem Termin eine Terminverschiebung besprochen werden.
Durch den Lehrer ausgefallene Stunden werden möglichst zeitnah vor-/nachgegeben oder vertreten. Dies muss der Instrumentallehrer so früh wie möglich kommunizieren. In unlösbaren Einzelfällen kann das Unterrichtshonorar erstattet werden.

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